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AKTUELL

Regelungen zum Schulbetrieb

Klasseneinteilung

Gesetzliche Grundlagen

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern regelt die Zuständigkeiten bei der Klassenbildung.

Massgebend für die Schaffung oder Aufhebung von Schulklassen sind die Richtlinien für die Schülerzahlen. Aufgrund der kantonalen Vorgaben legt das Schulinspektorat zu Beginn eines Kalenderjahrs die maximale Anzahl von Klassen fest, welche im nächsten Schuljahr geführt werden darf.

Gestützt auf das Volksschulgesetz (Art. 47, Abs. 1 VSG) beschliesst der Gemeinderat über die Schaffung oder Aufhebung von Kindergarten-, Primarklassen und Klassen der Sekundarstufe I. Diese Beschlüsse unterliegen der Genehmigung durch die zuständige Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion, Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung AKVB.

Die Schulleitung ist für die Zuteilung der Schüler*innen zu den einzelnen Klassen zuständig.

Standorte Kindergärten

In Urtenen-Schönbühl werden acht Kindergartenklassen an vier Standorten geführt: zwei Klassen an der Grubenstrasse, zwei Klassen im Zentrum, zwei Klassen im Schulhaus Lee 4 und zwei Klassen im Alten Schulhaus.

In Bäriswil werden zwei Kindergartenklassen und in Mattstetten wird eine Kindergartenklasse geführt.

Kriterien zur Klasseneinteilung der Kindergärten

Ausgeglichene Klassengrössen und ein zumutbarer Kindergartenweg haben bei der Klasseneinteilung Priorität. Ein zumutbarer Schulweg, welcher von den Kindern nach einer gewissen Zeit in kleinen Gruppen selbstständig zurückgelegt werden kann, bedeutet aber nicht, dass alle Kinder immer in den nächstgelegenen Kindergarten eingeteilt werden können.

Aus der Wohnadresse kann kein Anspruch auf die Zuteilung zu einem bestimmten Kindergarten abgeleitet werden. Kommen viele Kinder aus demselben Wohnquartier oder aus dem Einzugsgebiet eines bestimmten Kindergartens, erhält das Kriterium Klassengrösse ein höheres Gewicht als ein möglichst kurzer Schulweg.

Einteilungswünsche für die Klasseneinteilung in die Kindergärten

Wünsche betreffend Einteilung zu einer bestimmten Kinder-gärtnerin oder in eine bestimmte Kindergartenklasse werden nicht berücksichtigt. Sofern ein Einteilungswunsch wegen Besuch einer Kita, Betreuung durch eine Tagesmutter oder einer anderen Betreuungslösung besteht (mehr als 50% pro Schulwoche), muss zusammen mit der Kindergartenanmeldung ein schriftliches Gesuch mit Begründung bei der Schulleitung Zyklus 1 einge-reicht werden.

Besuch der Tagesschule

Schüler*innen aus Bäriswil und Mattstetten können die Tagesschule in Urtenen-Schönbühl besuchen. Kinder, welche vom Tagesschulangebot Gebrauch machen, besuchen im entsprechenden Schuljahr die Schule bzw. den Kindergarten in Urtenen-Schönbühl.

Kinder gehen ihren Schulweg nicht gern allein

Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass mindestens zwei Kinder aus derselben Strasse / demselben Quartier einen Teil des Kindergartenweges gemeinsam zurücklegen kön¬nen. Eltern können den Kindergartenweg zu Fuss selbst organi¬sieren: Dies ist mit wenig Aufwand möglich und in der Praxis vielfach er-probt. Die Kinder werden dabei unterstützt, den Schulweg in einer kleinen Gruppe gemeinsam zurückzulegen.

Basisstufe

Am Standort Urtenen-Schönbühl wird neben Jahrgangsklassen auch eine Basisstufenklasse geführt. Diese umfasst die beiden Kindergartenjahre sowie die 1. und 2. Klasse. Der Besuch der Basisstufe erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Melden sich mehr Kinder für die Basisstufenklasse an als Plätze zur Verfügung stehen, so entscheidet das Los, wobei die Schulleitung auf die Ausgewogenheit zwischen Mädchen und Buben achtet. Erhält die Schule nicht genügend Neuanmeldungen, so kann die Schullei-tung Kinder aus der nahen Wohnumgebung des Basisstufenstandorts in die Basisstufe einteilen.

Zuteilung von Kindern aus der EK 2 und der 2. Klasse der Basisstufe

Kinder aus der Einschulungsklasse werden auf die zweiten Klassen aufgeteilt. Kinder aus der zweiten Klasse der Basisstufe werden auf die dritten Klassen aufgeteilt. Je nach Anzahl Schüler*innen kann dies dazu führen, dass zusätzliche Klassen eröffnet werden müssen. Bei der Zuteilung der Kinder zu den Klassen gelten die allgemein gültigen Kriterien zur Klasseneinteilung.

Kriterien zur Klasseneinteilung Primarstufe und Sekundarstufe 1

  • Ausgeglichene Klassengrösse
  • Verteilung Mädchen und Knaben
  • Verteilung nach Leistung
  • Ungünstige Zusammensetzungen möglichst vermeiden
  • Keine isolierten Schüler*innen in einer Klasse
  • Stundenplantechnische Gründe

Neue Zusammensetzung in der 5. Klasse

Beim Übertritt in die 5. Klasse werden die Klassen am Standort Urtenen-Schönbühl bei Bedarf neu gemischt.

Freundschaften

Freundschaften können auch gepflegt werden, wenn Freunde nicht die gleiche Klasse besuchen. Alle Schüler*innen der 1. bis 9. Klasse besuchen am Standort Urtenen-Schönbühl die Schule auf der Schulanlage Lee oder im Alten Schulhaus. Freunde können den Schulweg gemeinsam zurücklegen, wenn sie im gleichen Quartier wohnen. Dank der Blockzeiten beginnt der Unterricht für Kinder der gleichen Jahrgangsklassen meist um die gleiche Zeit und endet mittags immer um die gleiche Zeit.

Zu- und Umteilungsgesuche

Zu- und Umteilungsgesuche müssen schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Es können ausschliesslich folgende Gründe geltend gemacht werden:

  • Familienergänzende Betreuung in der Tagesschule
  • Vorliegen einer ärztlichen Empfehlung oder einer Abklärung durch die kantonale Erziehungsberatung mit Antrag
Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Zu- oder Umteilungsgesuchs.