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AKTUELL

Regelungen zum Schulbetrieb

Schulweg

Verantwortung Eltern

Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil im Alltag einer Schülerin oder eines Schülers. Obwohl er im Verantwortungsbereich der Eltern liegt, ist es der Schule ein Anliegen, dass die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen möglichst gewährleistet werden kann.
Um den motorisierten Verkehr rund um die Schulanlage und die damit verbundenen Gefahren niedrig zu halten, bitten wir die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto in die Schule zu fahren. Die Schüler*innen sollen früh lernen, ihren Schulweg selbstständig zu bewältigen und sich im Strassenverkehr verantwortungsbewusst zu verhalten.


Veloständer und Helmtragpflicht

Ab dem dritten Schuljahr (3. Klasse) darf das Fahrrad benutzt werden, vorausgesetzt, es befindet sich in einem einwandfreien Zustand.
Die Schüler*innen bekommen einen Veloständer auf dem Schulareal zugewiesen, verpflichten sich aber, auf dem Schulweg einen Helm zu tragen.

Ab der 1. Klasse dürfen Kinder mit dem Trottinett zur Schule kommen, wenn ihr Schulweg mehr als einen Kilometer beträgt. Für das Trottinett wird ein Veloständer zugewiesen.


Verkehrserziehung

Die gezielte Verkehrserziehung durch den Verkehrsinstruktor ab der dritten Klasse uunterstützt die Schüler*innen bei der Bewältigung des Schulwegs. Trotzdem ist es nötig, mit den Kindern den Schulweg zu trainieren und später darauf zu achten, dass ihnen die richtige Ausrüstung zur Verfügung steht. Dies ist Aufgabe der Eltern und muss in einer verkehrsreichen Gemeinde wie Urtenen-Schönbühl ernst genommen werden.


Leuchtwesten

Beim Kindergarteneintritt erhalten die Kinder eine Leuchtweste. Eltern und Lehrpersonen achten darauf, dass diese auf dem Schulweg getragen wird. Das Motto lautet: "Sichtbarkeit schafft Sicherheit".
Bei Verlust oder wenn eine andere Grösse benötigt wird, kann eine neue Leuchtweste über die Klassenlehrperson bezogen werden.