Regelungen zum Schulbetrieb
Schulordnung für alle Schulanlagen
Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abmachungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Zugang und Zeit
Die Schüler*innen betreten die Schulhäuser morgens frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler*innen die Schulhäuser innert 10 Minuten.
Unterricht
Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schüler*innen auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.
Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt.
Schulzimmer
Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.
Pausen
Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
Fahrräder und Mofas
Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern (in Bäriswil und Mattstetten gemäss Schulhausordnung) abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Im Schulhaus und in den Schulzimmern ist der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, MP3-Player und anderen ICT-Geräten während der Unterrichtszeiten untersagt. In speziellen Fällen und für den Gebrauch im Unterricht können die Lehrpersonen die Benutzung des Mobiltelefons bewilligen.
Für die Schüler*innen des Zyklus 3 gelten besondere Bestimmungen.
Rauchen und Alkohol
Auf der gesamten Schulanlage ist für Schüler*innen jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.
Kleider
Angemessene* und saubere Kleidung ist Pflicht für alle. Gewaltverherrlichende, sexistische, rassistische oder faschistische Texte und Symbole auf der Kleidung sind verboten. In den Gebäuden ist während des Unterrichts das Tragen von Kopfbedeckungen nicht erlaubt.
*Wie Erwachsene zur Arbeit gehen, also keine Trainerhosen,
keine Leggins ohne langes T-Shirt, nicht bauchfrei, keine
grossen Ausschnitte, keine Militärsymbole etc.
Auf unserer Webseite (Downloadbereich) und in allen
Klassenzimmern sind Bilder der erwünschten und der nicht
angemessenen Kleidung bildlich dargestellt.

Gewalt
Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.
Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.
Sorgfaltspflicht
Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt. Spucken ist nicht erlaubt.
Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schüler*innen oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.
Durchsetzung
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Regelverstösse werden geahndet.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung liegt bei den Eltern,
- wenn die Schüler*innen auf dem Schulareal eine Veranstaltung besuchen oder ihre Freizeit verbringen.
- wenn sich die Schüler*innen auf dem Schulweg befinden.
- wenn Schüler*innen private Behandlungstermine (z. B. Arzt, Zahnarzt, Therapie) wahrnehmen.
- ab zehn Minuten nach Schulschluss, wenn ein klares Ende des Unterrichtes angezeigt wurde.
Die Verantwortung liegt bei der Schule:
- auf Ausflügen, in Lagern und bei obligatorischen Schulanlässen.
- während des Unterrichts und der Pausen.
- während stundenplanbedingter Zwischenstunden oder einzelner Ausfallstunden.
- in der Tagesschule.