Leeackerweg 3 | 3322 Urtenen-Schönbühl 031 850 30 50 (Sekretariat Bildung) sekretariat@schulen-grauholz.ch
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
Arzt- und Zahnarzttermine sind nach Möglichkeit auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Absenzen werden der Klassenlehrperson über KLAPP mitgeteilt.
Ist Ihr Kind länger als 5 Tage krank, reichen Sie bitte ein Arztzeugnis ein. Die Schule behält sich vor, diese Frist in wiederholtem Fall auf 3 Tage zu kürzen.
Die Absenz wird als entschuldigt im Beurteilungsbericht eingetragen.
Unentschuldigte Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen und können eine Strafanzeige zur Folge haben.
Diese Selbstdispensation ihrer Kinder ist Sache der Eltern. Die freien Halbtage (Jokertage) verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse und können wie folgt bezogen werden:
An Spezialtagen oder -wochen (z. B. Sporttag, Orientierungslauf, Projekttage, Lagerwochen usw.) können keine Halbtage bezogen werden.
Abwesenheiten aufgrund des Bezugs von Halbtagen werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen. Der versäumte Unterrichtsstoff muss zu Hause nachgearbeitet werden.
Neben den freien Halbtagen kann die Schulleitung auf ein schriftliches Gesuch der Eltern hin weitere Dispensationsgründe anerkennen:
Für frühzeitige Abreisen in die Ferien sind in erster Linie die fünf freien Halbtage einzusetzen.
Die Eltern können ihre Kinder mit einer schriftlichen Mitteilung an die Klassenlehrperson ohne Angabe von Gründen von religiösen Themen im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft bzw. Ethik, Religionen, Gemeinschaft dispensieren.
Die Schulleitung kann Schüler*innen auf schriftliches Gesuch hin von einzelnen Fächern oder aus religiösen Gründen an bestimmten Tagen dispensieren. Für die Dispension auf Grund musischer oder sportlicher Betätigungen ist eine Talent Card des Kantons Bern erforderlich.
Diese Absenzen werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.
Entstehen bei Schüler*innen im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.