Leeackerweg 3 | 3322 Urtenen-Schönbühl 031 850 30 50 (Sekretariat Bildung) sekretariat@schulen-grauholz.ch
An den Schulen Grauholz haben die Schüler*innen die Möglichkeit durch besondere Massnahmen zusätzliche Unterstützung zu erhalten. Diese Angebote werden unter dem Begriff MR zusammengefasst und hier vorgestellt.
Abklärungen und eine Zuweisung zu einer besonderen Massnahme werden jeweils nur mit dem Einverständnis der Eltern in die Wege geleitet. Eine Ausnahme bildet die Integrative Förderung, welche innerhalb des regulären Unterrichts stattfindet und als Unterstützung für die ganze Klasse gedacht ist.
Die Schulen Grauholz und die Schule Moosseedorf bilden die Zusammenarbeitsregion im Bereich Massnahmen Regelschulen (MR). Sie dient der besseren Nutzung und Verteilung der vom Kanton zugeteilten Lektionen für besondere Massnahmen: Zweijährige Einschulung, Klassen zur besonderen Förderung (KbF), Deutsch als Zweitsprache für Kindergarten und Schule (DaZ), Integrative Förderung (IF), Logopädie (Logo), Psychomotorik (PSY) und Begabtenförderung (BF). Die Anträge der Fachinstanz betreffend besondere Massnahmen werden von der Schulleitung MR genehmigt. Sitzgemeinde der Zusammenarbeitsregion ist Urtenen-Schönbühl.
Die Integrative Förderung ist ein heilpädagogisches Förderangebot. Die IF-Lehrpersonen unterstützen einzelne Schüler*innen, Schülergruppen, Klassen oder auch Lehrpersonen in herausfordernden Lern- und Lehrsituationen. Die IF-Lektionen werden für ein Schuljahr auf die verschiedenen Schulhäuser aufgeteilt und von den zuständigen IF-Lehrpersonen in Absprache mit den Klassenlehrpersonen den einzelnen Klassen zugewiesen.
Logopädie beinhaltet Diagnostik, Beratung und Therapie. Sie fördert Schüler*innen mit Störungen oder Auffälligkeiten in der mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung.
Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache werden Schüler*innen ohne Kenntnisse oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen unterstützt.
Die DaZ-Lehrperson fördert die Schüler*innen in der Klasse, in Kleingruppen oder einzeln.
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, sich angemessen zu bewegen. Diese fallen bei alltäglichen Bewegungen, im Sport, Schreiben und oft auch im Sozialverhalten auf. Psychomotorik beinhaltet Diagnostik, Beratung und Therapie.
Die Begabtenförderung ist ein spezielles Angebot für intellektuell ausserordentlich begabte Schüler*innen. Sie erfolgt in Form von Unterricht, in welchem anspruchsvolle Inhalte aus den Bereichen Mathematik, Sprachen, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Kultur bearbeitet werden.
Dieser Unterricht, in Form von verschiedenen Kusrsangeboten, findet überregional statt. Er kann von denjenigen Schüler*innen besucht werden, deren ausserordentliche Begabung auf der kantonalen Erziehungsberatung abgeklärt worden ist.
In der Klasse zur besonderen Förderung werden Schüler*innen mit speziellen Bedürfnissen unterrichtet, die nach Abklärungen bei der Fachinstanz vorzugsweise in besonderen Klassen geschult werden sollten.
In den Fächern MGS, Französisch, Englisch, MI, TTG und Sport werden die Schüler*innen in die Regelklassen teilintegriert.
Ab August 2024 führen die Schulen Grauholz keine spezielle Einschulungsklasse mehr. Die Schüler*innen werden in die Regelklassen integriert und von einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen unterstützt. Die Kinder mit einem Antrag der Erziehungsberatung (EB Bern) für zweijährige Einschulung absolvieren das Pensum des ersten Schuljahres während zwei Jahren. Dies ist für Schüler*innen gedacht, die zum Zeitpunkt des regulären Schuleintritts den Lernanforderungen der 1. Klasse noch nicht gewachsen sind.
Wird bei einem Kind Auffälliges festgestellt (Rechtschreibe-, Lese-, Rechenschwäche, auffälliges Verhalten usw.), kann die Erziehungsberatung zwecks Abklärung und Beratung beigezogen werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson im Einverständnis mit den Eltern.
Sekretariat, Effingerstrasse 12, 3011 Bern, 031 633 41 41