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Der obligatorische Schwimmunterricht ist Teil des Sportunterrichts. Er findet in der 3. und 4. Klasse statt. Die Klassen besuchen das Schwimmbad in Müchenbuchsee.
Es wird das Ziel verfolgt, dass im Kanton Bern alle Kinder die Gelegenheit erhalten sollen, schwimmen zu lernen. Dazu sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Die Volksschule kann und soll aber auch einen Beitrag leisten.
Seit dem Schuljahr 2013 / 2014 müssen alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern bis Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolvieren.
Der Test besteht aus folgenden drei Elementen:
Auszug aus den Anweisungen der Bfu zum Wassersicherheitscheck: Alle drei Elemente des WSC müssen nacheinander und ohne Unterbruch absolviert werden – ohne Schwimmbrille oder Nasenklammer.
Der Wasser-Sicherheits-Check WSC stellt eine sinnvolle Massnahme zur Vorbeugung von Badeunfällen dar. Der Fokus beim WSC ist auf die Selbstrettung in einer Notsituation gerichtet. Der WSC hilft zudem, die Folgeschule darüber zu informieren, welche Schülerinnen oder Schüler noch nicht schwimmen können.
Diese Information ist für die Planung von Ausflügen ans Wasser und für den Schwimmunterricht wichtig, so dass die Lehrperson einen Anlass mit ihrer Klasse sicher durchführen kann.
Die Wassergewöhnung muss unbedingt spielerisch erfolgen und es darf kein Kind gezwungen werden, den Kopf unter Wasser zu halten, wenn es sich nicht getraut.
Für den Schwimmunterricht sind ausgebildete Schwimmlehrpersonen verantwortlich.
Die Schüler und Schülerinnen, die den WSC bestanden haben, erhalten den offiziellen WSC-Ausweis.
Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern und gegebenenfalls nachfolgende Lehrpersonen informiert. Den betroffenen Schülern und Schülerinnen wird die Möglichkeit zum Üben der Inhalte des WSC und die Abnahme in der 5. und 6. Klasse geboten.