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Bestimmungen
Der Schullaufbahnentscheid erfolgt Mitte des 6. Schuljahres beim Übertrittsentscheid von der Primar- auf die Sekundarstufe 1. Das Urteil beruht auf summativen und formativen Beurteilungen und erfolgt prognostisch. Die Lehrpersonen schätzen Fähigkeiten sowie zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen der Schüler*innen ein und prüfen, ob und wie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt der Bildungslaufbahn gegeben sind.
Zentrale Bestandteile des Übertrittsentscheids sind der Übertrittsbericht, das Übertrottsprotokoll und das Übertrittsgespräch. Im Übertrittsgespräch streben Eltern und Lehrpersonen einen gemeinsamen Übertrittsentscheid an. Erfolgt keine Einigung, können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
Schulmodell Spiegel (3b)
Die Schüler*innen werden ab der 7. Klasse ins Real- oder Sekundarschulniveau eingeteilt. Sie besuchen niveaugemischte Stammklassen. Während in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik getrennt nach Sek und Real Niveauunterricht stattfindet, erfolgt der Unterricht in den übrigen Fächern in der Stammklasse. Der Status als Sekundarschüler*in ist gegeben, wenn der Unterricht in mindestens zwei der drei Niveaufächer Deutsch, Französisch und Mathematik im Sekundarniveau besucht wird.
Durchlässigkeit
Das Schulmodell ist durchlässig. Ein Niveauwechsel in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik erfolgt in der Regel am Ende des Schuljahres. Bei sehr guten schulischen Leistungen ist ein Wechsel vom Real- in das Sekundarniveau möglich. Einem solchen Wechsel geht immer ein mehrwöchiges Schnuppern auf dem höheren Niveau voraus. Schliesst eine Schüler*in das Schuljahr auf dem Sekundarniveau mit ungenügenden Leistungen ab, so erfolgt im darauf folgenden Schuljahr im entsprechenden Fach ein Wechsel ins Realniveau.