Leeackerweg 3 | 3322 Urtenen-Schönbühl 031 850 30 50 (Sekretariat Bildung) sekretariat@schulen-grauholz.ch
Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abmachungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Zugang und Zeit
Die Schüler*innen betreten die Schulhäuser morgens frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler*innen die Schulhäuser innert 10 Minuten.
Unterricht
Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schüler*innen auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.
Schulzimmer
Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.
Pausen
Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
Fährräder, Roller und Mofas
Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern (in Bäriswil und Mattstetten gemäss Schulhausordnung) abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.
Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte
Ausnahmeregelungen sind klar definiert: Handys müssen ausgeschaltet sein und bei Bedarf bei der Lehrperson oder im Spind verstaut werden. Verstösse gegen diese Regelung führen zu entsprechenden Konsequenzen. Dies trägt dazu bei, eine fokussierte und störungsfreie Lernumgebung zu schaffen. Es gilt die Weisung zu Handys und Smartwatches der Schule Grauholz.
Rauchen und Alkohol
Auf der gesamten Schulanlage ist für die Schüler*innen jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.
Gewalt
Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.
Sorgfaltspflicht
Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt.
Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schüler*innen oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.
Durchsetzung
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Verstösse gegen die Schulordnung werden geahndet.
Die Verantwortung liegt bei den Eltern,
Die Verantwortung liegt bei der Schule