Schulordnung

Schulordnung für alle Schulanlagen

Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abma­chungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu bei­tragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.

Zugang und Zeit

Die Schüler*innen betreten die Schulhäuser morgens frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendi­gung des Unterrichts verlassen die Schüler*innen die Schul­häuser innert 10 Minuten.

Unterricht

Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schüler*innen auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.

Schulzimmer

Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.

Pausen

Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson ver­lassen werden.

Fährräder, Roller und Mofas

Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern (in Bäriswil und Mattstetten gemäss Schulhausordnung) abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.

Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte

Schüler*innen der Schule Grauholz bringen keine Handys und Smartwatches mit in die Schule. Diese Geräte stören den Schulbetrieb und sind nicht notwendig für den schulischen Alltag.

Ausnahmeregelungen sind klar definiert: Handys müssen ausgeschaltet sein und bei Bedarf bei der Lehrperson oder im Spind verstaut werden. Verstösse gegen diese Regelung führen zu entsprechenden Konsequenzen. Dies trägt dazu bei, eine fokussierte und störungsfreie Lernumgebung zu schaffen. Es gilt die Weisung zu Handys und Smartwatches der Schule Grauholz.

Rauchen und Alkohol

Auf der gesamten Schulanlage ist für die Schüler*innen jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.

Gewalt

Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.

Sorgfaltspflicht

Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt.

Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schüler*innen oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.

Durchsetzung

Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Verstösse gegen die Schulordnung wer­den geahndet.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung liegt bei den Eltern,

  • wenn die Schüler*innen auf dem Schulareal eine Veranstaltung besuchen oder ihre Freizeit verbringen.
  • wenn sich die Schüler*innen auf dem Schulweg befinden.
  • Wenn die Schüler*innen private Behandlungster­mine (z. B. Arzt, Zahnarzt, Therapie) wahrnehmen.
  • nach Schulschluss, wenn ein klares Ende des Unterrichts angezeigt wurde.

 

Die Verantwortung liegt bei der Schule

  • auf Ausflügen, in Lagern und bei obligatorischen Schulanlässen.
  • während des Unterrichts und der Pausen.
  • während stundenplanbedingter Zwischenstunden oder einzelner Ausfallstunden.
  • in der Tagesschule.