Leeackerweg 3 | 3322 Urtenen-Schönbühl 031 850 30 50 (Sekretariat Bildung) sekretariat@schulen-grauholz.ch
Die Schüler*innen des Zyklus 3 (7. - 9. Klasse) erhalten für die Zeit an den Schulen Grauholz leihweise ein persönliches Notebook. Während der gesamten Zeit bleibt dieses Eigentum der Schulen Grauholz.
Das Gerät wird von der Schule verwaltet. Schulrelevante Programme sowie Lehrmittelanwendungen werden auf dem Notebook kostenlos bereitgestellt. Somit gilt es als Arbeitsgerät. Es gelten die allgemeinen ICT-Vereinbarungen der Schulen Grauholz. Die Schule hat jederzeit Dateneinsicht.
Erlaubt ist,
Nicht erlaubt ist,
Allgemeine Anregungen:
Aufbewahrung
Es ist Sache des Schülers resp. der Schülerin, das Gerät sicher aufzubewahren. Die Schule stellt einen abschliessbaren Ort zur Verfügung.
Sanktionen
Bei einem Regelverstoss behält sich die Schule das Recht vor, die Nutzung des Geräts einzuschränken oder bei schweren Verstössen das Gerät vorübergehend oder dauerhaft einzuziehen.
Versicherung / Haftung
Beschädigungen oder Diebstahl sind als erstes der Klassenlehrperson sofort zu melden. Bei Diebstahl muss zwingend bei der Polizei Anzeige erstattet und ein Polizeirapport eingeholt werden. Beschädigung oder Diebstahl des Gerätes sind grundsätzlich von der Diebstahl- bzw. der Haftpflichtversicherung der Familie gedeckt. Sowohl Diebstahl als auch Schäden sind der Versicherung umgehend zu melden.
Wartung
Muss ein Gerät während des Schuljahres gewartet werden, so wird dies angekündigt.
Rückgabe
Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder bei vorzeitigem Austritt müssen das Gerät, das Ladekabel und die Hülle der Schule zurückgegeben werden. Allfällige Schäden und Verluste werden in Rechnung gestellt
Ab der 3. Klasse erhalten unsere Schüler*innen einen Account bei Microsoft 365. Dies erlaubt die Nutzung von Programmen wie Teams, Word oder Outlook.