Medien und Informatik

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Grundlegende Zielsetzungen aus dem Lehrplan 21

  • Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen
  • Grundkonzepte der Informatik verstehen und zur Problemlösung einsetzen
  • Erwerb von Anwendungskompetenzen
  • Informatische Bildung
  • Selbstständiges Entdecken fördern
  • Begreifbare Informatik

Nutzungsvereinbarung für die persönlichen Notebooks im Zyklus 3

Die Schüler*innen des Zyklus 3 (7. - 9. Klasse) erhalten für die Zeit an den Schulen Grauholz leihweise ein persönliches Notebook. Während der gesamten Zeit bleibt dieses Eigentum der Schulen Grauholz.

Das Gerät wird von der Schule verwaltet. Schulrelevante Programme sowie Lehrmittelanwendungen werden auf dem Notebook kostenlos bereitgestellt. Somit gilt es als Arbeitsgerät. Es gelten die allgemeinen ICT-Vereinbarungen der Schulen Grauholz. Die Schule hat jederzeit Dateneinsicht.

 Erlaubt ist,

  • das Gerät in- und ausserhalb der Schule zu benutzen.
  • das Gerät mit dem Internet zu verbinden.
  • das Gerät für das Lernen zu verwenden.

 Nicht erlaubt ist,

  • das Gerät ohne Einverständnis einer Lehrperson anderen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen.
  • das Gerät ausserhalb des Schulareals ohne Schutz (Tasche/Rucksack) zu transportieren.
  • Profilbilder/Hintergrundbilder mit problematischem Inhalt zu verwenden (sexistische, rassistische oder gewaltverherrlichende Bilder und Texte).

 

Allgemeine Anregungen:

  • Bei Fragen und Unklarheiten soll mit einer Lehrperson oder mit dem ICT-Support Verbindung aufgenommen werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass das Gerät jeweils genügend Akkuleistung für den Unterricht aufweist.

 

Aufbewahrung

Es ist Sache des Schülers resp. der Schülerin, das Gerät sicher aufzubewahren. Die Schule stellt einen abschliessbaren Ort zur Verfügung.

Sanktionen

Bei einem Regelverstoss behält sich die Schule das Recht vor, die Nutzung des Geräts einzuschränken oder bei schweren Verstössen das Gerät vorübergehend oder dauerhaft einzuziehen.

Versicherung / Haftung

Beschädigungen oder Diebstahl sind als erstes der Klassenlehrperson sofort zu melden. Bei Diebstahl muss zwingend bei der Polizei Anzeige erstattet und ein Polizeirapport eingeholt werden. Beschädigung oder Diebstahl des Gerätes sind grundsätzlich von der Diebstahl- bzw. der Haftpflichtversicherung der Familie gedeckt. Sowohl Diebstahl als auch Schäden sind der Versicherung umgehend zu melden.

Wartung

Muss ein Gerät während des Schuljahres gewartet werden, so wird dies angekündigt.

Rückgabe

Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder bei vorzeitigem Austritt müssen das Gerät, das Ladekabel und die Hülle der Schule zurückgegeben werden. Allfällige Schäden und Verluste werden in Rechnung gestellt

Microsoft 365

Ab der 3. Klasse erhalten unsere Schüler*innen einen Account bei Microsoft 365. Dies erlaubt die Nutzung von Programmen wie Teams, Word oder Outlook.